Muss es immer die Förderung sein? Wann ich bei der Sanierung bewusst ohne Zuschuss plane

Wer in der Pfalz ein älteres Haus auf eine Wärmepumpe vorbereitet, landet schnell bei der Frage nach der Förderung. Das ist verständlich, die Zuschüsse sind real, und bei der Wärmepumpe selbst nehme ich sie fast immer mit. Bei den Arbeiten rund um die Wärmepumpe erlebe ich in der Beratung aber regelmäßig, dass der Förderantrag die Planung bestimmt, obwohl er ihr eigentlich dienen sollte.
Meine Prüffrage lautet deshalb: Liegt die Förderanforderung ungefähr dort, wo auch die sinnvolle Lösung liegt? Wenn ja, beantrage ich. Wenn nein, rechne ich ohne.
Innendämmung statt Fassade
Viele Sandsteinhäuser in der Pfalz und in Neustadt bekommen keine Außendämmung, weil die Fassade erhalten bleiben soll. Die Alternative ist eine Innendämmung. Für eine Förderung müsste die Wand danach einen U-Wert von 0,20 W/(m²K) erreichen. Von innen ist das an einer Sandsteinwand bauphysikalisch kaum vernünftig machbar. Nur für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt ein milderer Wert.
Spannend ist die gesetzliche Seite: Das Gebäudemodernisierungsgesetz stellt an eine Innendämmung keine U-Wert-Anforderung, sie gehört nicht zu den Maßnahmen, die eine Pflicht auslösen. Die Dämmstärke darf sich also nach Bauphysik und Wirtschaftlichkeit richten. Schon eine moderate, kapillaraktive Innendämmung holt bei Sandstein einen großen Teil der Wandverluste zurück. Die Heizlast sinkt, die Wärmepumpe kann kleiner ausgelegt werden und mit niedrigerer Vorlauftemperatur arbeiten.
Moderat heißt allerdings nicht beliebig. Einbindende Innenwände, Holzbalkenköpfe und Fensterlaibungen brauchen Aufmerksamkeit, und ohne Feuchtebetrachtung würde ich keine Innendämmung empfehlen.
Anders sieht es aus, wenn die Fassade ohnehin neu verputzt werden muss. Wer mehr als zehn Prozent der Außenwandfläche neu verputzt, muss für diese Fläche nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz einen U-Wert von 0,24 erreichen. Ausgenommen sind nur Wände, die nach 1983 schon nach den damaligen Energiesparvorschriften gebaut oder erneuert wurden. Von 0,24 bis zu den 0,20 der Förderung ist es dann nur noch ein kleiner Schritt. In diesem Fall lege ich lieber eine Schippe drauf und nehme die Förderung mit.
Oberste Geschossdecke und Kellerdecke
Beides ist förderfähig. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es aber 15 Prozent Zuschuss. Den Bonus für den Sanierungsfahrplan gibt es seit Juli 2026 beim Einfamilienhaus erst ab 30.000 Euro förderfähiger Kosten im selben Antrag und nur auf den Betrag darüber. Eine Geschossdecke allein erreicht das nicht. Dazu kommen der Energieeffizienz-Experte und die Wartezeit auf die Zusage. Außerdem verlangt die Förderung für die oberste Geschossdecke einen U-Wert von 0,14, gesetzlich gefordert sind 0,24. Man dämmt also dicker, um einen kleinen Zuschuss zu bekommen. Arbeitslohn in Eigenleistung ist ohnehin nicht förderfähig.
Gerade diese beiden Decken lassen sich oft gut selbst dämmen. Regelfrei ist das nicht: Für die oberste Geschossdecke gilt eine Nachrüstpflicht auf 0,24, mit einer Ausnahme für Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus schon seit Februar 2002 selbst bewohnen. Wird die Kellerdecke von unten gedämmt, gilt 0,30, bei begrenzter Raumhöhe die höchstmögliche Dämmstärke. Und ein Vorteil, den man leicht übersieht: Ohne Antrag fängt man an, wenn es passt, zum Beispiel im nächsten Winter.
Eine Ausnahme sollten Sie kennen: Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für energetisch sehr schlechte Gebäude einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent auf Dämmmaßnahmen. Er setzt einen Sanierungsfahrplan voraus, gilt aber schon ab dem ersten Euro. Wer ein unsaniertes Sandsteinhaus mit Sanierungsfahrplan hat, sollte also auch bei einer einzelnen Decke noch einmal rechnen.
Fenster: Hier beantrage ich fast immer
Für die Förderung braucht ein Fenster einen Uw-Wert von 0,95, das erreicht praktisch nur Dreifachverglasung. Gesetzlich würden 1,3 reichen. Dreifachverglasung ist heute aber ohnehin Standard, und der Zuschuss deckt den Mehrpreis in der Regel ab. Die Förderung bezahlt hier genau das, was ich sowieso empfehlen würde. Bei zwei oder drei einzelnen Fenstern kann die Rechnung kippen, beim Tausch ganzer Fassadenseiten kaum.
Dazu kommt ein Punkt, der im Sandsteinhaus zählt: Ein sehr gutes Fenster in einer ungedämmten Wand verschiebt die kälteste Stelle in die Laibung. Die Förderung verlangt einen wärmebrückenreduzierten, luftdichten Einbau mit Feuchteschutz. Der Antrag bringt hier also auch Qualitätssicherung.
Die Wärmepumpe: Förderung ja, aber mit zweitem Blick
Bei der Wärmepumpe nehme ich die Förderung über die KfW mit. Einen Energieberater braucht es dafür formal nicht, die Bestätigung zum Antrag darf auch der Heizungsbauer erstellen.
Trotzdem rate ich zu einem unabhängigen Blick. Die raumweise Heizlastberechnung macht in der Regel derjenige, der auch die Maschine anbietet. Bei Sandstein wird dabei oft mit Werten gerechnet, die eher zu Ziegel passen. Und wenn Innendämmung oder Deckendämmung geplant sind, muss die Wärmepumpe auf den Zustand nach diesen Maßnahmen ausgelegt werden. Es geht darum, den passenden Motor für das passende Auto zu finden. Die Kosten für eine unabhängige Fachplanung werden bei der KfW übrigens als Teil der förderfähigen Kosten mitgefördert, solange der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist. Heizkörpertausch und Optimierung der Hydraulik lassen sich dabei oft vorziehen.
Manches braucht gar keinen Handwerker
Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen im Keller zu dämmen, ist eine Arbeit für einen Samstag, und in vielen Häusern sogar Pflicht. Ein Sparduschkopf senkt den Warmwasserverbrauch deutlich. Das hilft gerade mit Wärmepumpe, weil sie Warmwasser mit höherer Temperatur und damit weniger effizient bereitet. Was nicht erwärmt werden muss, braucht auch keine Energie.
Zum Nachdenken
Förderung ist ein gutes Werkzeug. Bevor Sie den nächsten Antrag stellen, fragen Sie sich: Würde ich die Maßnahme ohne Zuschuss genauso umsetzen? Wenn ja, lohnt sich der Antrag meistens. Wenn der Antrag die Maßnahme verändert, lohnt sich ein zweiter Blick.
Persönlich vor Ort in der Pfalz
Ich arbeite in Neustadt an der Weinstraße und in der Pfalz, für schöne Häuser fahre ich auch weiter. Wenn Sie vor einer solchen Entscheidung stehen und wissen wollen, welche Maßnahmen sich bei Ihrem Haus mit Förderung lohnen und welche ohne, melden Sie sich. Ich verkaufe keine Heizungen und keine Dämmstoffe, deshalb sage ich Ihnen auch, wenn ein Antrag sich nicht rechnet.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Heizlast im Altbau: warum Sandstein und Ziegel nicht dasselbe sind. Warum zwei Heizlastberechnungen für dasselbe Haus verschieden ausfallen können und was das für die Auslegung Ihrer Wärmepumpe bedeutet.
Heizlastberechnung Wenn die Wärmepumpe auf den Zustand nach Ihren Dämmmaßnahmen ausgelegt werden soll, beginnt alles mit der raumweisen Heizlast.
Sanierungs-Audit. Ich schaue mir Ihr Haus vor Ort an und zeige Ihnen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Sanierungsfahrplan. Voraussetzung für den neuen Bonus bei energetisch sehr schlechten Gebäuden und die Grundlage, um Maßnahmen sinnvoll zu bündeln.
Förderantrag und Baubegleitung. Wenn Sie die Förderung nutzen: zur Reihenfolge im Verfahren, zu Fristen und zu den Nachweisen vor und nach der Umsetzung.
Brauche ich für die Förderung einer Wärmepumpe einen Energieberater?
Nein. Die Bestätigung zum Antrag bei der KfW kann auch das ausführende Fachunternehmen erstellen. Sinnvoll ist ein unabhängiger Blick trotzdem, vor allem bei der Heizlast und wenn weitere Sanierungsschritte geplant sind.
Darf ich meine Kellerdecke selbst dämmen?
Ja. Für die Kellerdecke gibt es keine Nachrüstpflicht. Wer sie von unten dämmt, muss einen U-Wert von 0,30 einhalten oder bei begrenzter Raumhöhe die höchstmögliche Dämmstärke einbauen. Eine Förderung für Eigenleistung gibt es höchstens auf das Material, und ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen.
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Ihrer geplanten Maßnahmen einen Förderantrag lohnen. Wenn Sie für Ihr Vorhaben keinen Energieberater brauchen, sage ich Ihnen das.
Quellen und fachliche Grundlagen
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21. Juli 2026, mit Anlage Technische Mindestanforderungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG, Stand 21.08.2026, insbesondere Nummern A.3.2 (iSFP-Bonus), A.3.3 (Worst-Performing-Building-Bonus), 1.1, 1.16 und 1.21.
Merkblatt Zuschuss Nummer 458, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude, KfW, Stand 07/2026.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), insbesondere Paragrafen 35, 36 mit Anlage 7 (Nummern 1b, 2a, 5a, 5b und 6b) und Paragraf 69.
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, GModG-Infoportal: Außenwände, bedingte Anforderungen, sowie Nachrüstpflichten.
Stand: September 2026. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung von Richtlinie, Technischen Mindestanforderungen und Merkblättern. Die hier genannten Anforderungen und Fördersätze geben den Rechtsstand zum Redaktionsschluss wieder und ersetzen keine objektbezogene Prüfung.
Autor: Diethelm Engler
Energieeffizienz-Experte - Baupraxis
Finanzökonom
Schwerpunkt: energetische Beratung von Altbauten




Kommentare