BEG-Förderung 2027: Wann Heizung und Dämmung sinnvoll sind
- Engler

- vor 3 Tagen
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Die Förderung ändert sich in Stufen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Bedingungen der überarbeiteten Richtlinie. Die nächste Absenkung folgt am 1. Februar 2027, im ersten Quartal 2027 kommen weitere Änderungen bei Wärmepumpen und Dämmmaßnahmen hinzu.
Wer heute plant, trifft damit drei Entscheidungen, bei denen der Zeitpunkt über die Förderhöhe mitentscheidet. Ich beschreibe hier, worauf es bei jeder ankommt. Pauschal beantworten lässt sich keine davon — sie hängen am Gebäude, am Einkommen und am geplanten Umfang

Erste Entscheidung: Heizung jetzt oder 2027?
Für den Heizungstausch spricht derzeit einiges für die frühere Antragstellung.
Seit dem 21. Juli 2026 liegt der Klimageschwindigkeitsbonus bei 16 Prozentpunkten, zuvor waren es 20. Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit sind gleichzeitig von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken. Wer noch mit einem Angebot aus dem Frühjahr rechnet, sollte die Zahlen also nachprüfen. Ebenfalls entfallen sind der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen.
Ab dem 1. Februar 2027 geht es weiter nach unten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte — auf 12, dann 8, dann 4 Prozent, bis er zum 1. August 2028 entfällt. Parallel sinken die Höchstkosten alle sechs Monate um 750 Euro, bis auf 22.000 Euro Anfang der 2030er Jahre. Beides wirkt in dieselbe Richtung: Der Prozentsatz sinkt, und die Basis, auf die er angewendet wird, ebenfalls.
Im ersten Quartal 2027 kommt ein dritter Punkt hinzu. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt von 30 auf 15 Prozent. Die fehlenden 15 Prozentpunkte lassen sich über einen neuen Wertschöpfungsbonus zurückholen — aber nur, wenn das Gerät in der Europäischen Union gefertigt wurde. Für alle anderen Anlagen halbiert sich die Grundförderung.
Eine Einschränkung dazu: Der Fördersatz ist nur die eine Hälfte der Rechnung. Was Sie am Ende zahlen, hängt ebenso am Angebotspreis — und der bewegt sich unabhängig von der Förderrichtlinie. Steigende Stückzahlen, mehr Anbieter und eine sich normalisierende Auftragslage im Handwerk können Preise drücken, ein Nachfrageschub vor einem Stichtag treibt sie eher nach oben. Vorhersagen lässt sich das nicht. Aber es heißt: Ein sinkender Bonus bedeutet nicht automatisch, dass Sie später mehr bezahlen.
Was das für Sie heißt: Wenn ein Heizungstausch ohnehin ansteht, spricht die Degression für die frühere Antragstellung. Steht er nicht an, ist Abwarten kein Fehler. Eine funktionierende Heizung wegen einer Förderquote zu ersetzen, rechnet sich in aller Regel nicht — und ein Schnellschuss vor einem Stichtag führt regelmäßig zu einer Anlage, die schlecht ausgelegt ist. Eine überdimensionierte Wärmepumpe kostet Sie über zwanzig Jahre mehr, als der Bonus je gebracht hätte.
Zweite Entscheidung: Dämmung einzeln oder gebündelt?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt weiterhin eine Grundförderung von 15 Prozent. Geändert hat sich zum 21. Juli 2026 der iSFP-Bonus: Die 5 Prozentpunkte kommen nur noch hinzu, wenn die förderfähige Investition mindestens 30.000 Euro erreicht — und sie werden ausschließlich auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle gewährt. Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Schwelle mit der Zahl der Wohneinheiten.
Die typische Einzelmaßnahme im Altbau — eine Geschossdecke, eine Kellerdecke, ein Fensteraustausch — liegt darunter. Dort bleibt es bei 15 Prozent.
Ab dem ersten Quartal 2027 kommt für besonders schlechte Gebäude ein WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu. Er gilt nur für Dämmung, nicht für Fenster, Türen oder sommerlichen Wärmeschutz, setzt einen geförderten iSFP voraus und ist auf drei Anträge begrenzt. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus qualifiziert sich dafür über die Energieeffizienzklasse H oder über einen rechnerisch nachgewiesenen Jahres-Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²·a). Der vereinfachte Nachweis über Baujahr und Hüllenzustand steht nur Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung offen — für das typische Pfälzer Sandsteinhaus als Einfamilienhaus also nicht.
Was das für Sie heißt: Zwei kleine Maßnahmen in verschiedenen Jahren bringen weniger als dieselben Maßnahmen als ein Antragspaket. Wenn Ihr Gebäude als Worst Performing Building in Frage kommt, kann sich das Warten auf 2027 zusätzlich lohnen. Das setzt allerdings voraus, dass die Bauteile das mitmachen — eine durchfeuchtete Fassade wartet nicht auf einen Stichtag.
Dritte Entscheidung: Lohnt der iSFP noch?
Als Förderhebel für kleine Einzelmaßnahmen nicht mehr. Bis Juli 2026 brachte der Fahrplan pauschal 5 Prozentpunkte auf jede darin vorgesehene Maßnahme. Das ist vorbei — unterhalb von 30.000 Euro bringt er keinen Bonus mehr.
Er bleibt sinnvoll, wenn Sie größere oder gebündelte Maßnahmen planen — dann verdoppelt sich die Grenze der anrechenbaren Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr. Und er ist ab 2027 Voraussetzung für den WPB-Bonus.
Unabhängig von der Förderung bleibt er das, wofür er gedacht war: eine Reihenfolge, die zur Bausubstanz passt. Bei Sandstein- und Fachwerkhäusern entscheidet die Reihenfolge darüber, ob Feuchte nach der Dämmung abtrocknen kann oder eingeschlossen wird. Das ist der teurere Fehler.
Wenn Sie einen Antrag stellen
Vier Punkte, an denen Förderanträge regelmäßig scheitern:
1) Ein Liefer- oder Leistungsvertrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
2) Bei Eigenleistung sind nur Materialkosten förderfähig, bestätigt durch einen Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb.
3) Alle Rechnungen müssen unbar beglichen werden.
4) Fachplanung und Baubegleitung werden weiterhin mit 50 Prozent gefördert: bis 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Einheit bis maximal 20.000 Euro.
Was ich Ihnen dazu sage
Die Stichtage sind real, der Zeitdruck ist es meistens nicht. In den allermeisten Fällen entscheidet die Bausubstanz über die Reihenfolge, nicht die Förderquote — und eine Maßnahme, die zum falschen Zeitpunkt kommt, wird durch fünf Prozentpunkte mehr nicht besser.
Was sich lohnt: einmal durchrechnen, bevor Sie Verträge unterschreiben. Ich habe kein Interesse am Ergebnis und kann Ihnen auch sagen, dass Sie etwas nicht machen sollten.
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Sanierungs-Audit: Analyse der Bausubstanz vor Ort und Einordnung der Reihenfolge. Weitere Details finden Sie auf der Seite zum Sanierungs-Audit.
Wirtschaftlichkeitsanalyse: Ob sich eine Maßnahme auch ohne Maximalförderung trägt. Mehr erfahren Sie auf der Seite zur Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Fachplanung und Baubegleitung: Begleitung der Umsetzung inklusive Nachweisführung. Details zur Leistung finden Sie auf der Seite zur Baubegleitung.
Quellen und fachliche Grundlagen
Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen des BMWE: Amtlicher Text vom 17. Juli 2026.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt.
DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 17. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind die Bedingungen von BAFA und KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Stand des Artikels: 06. August 2026.
Energieeffizient-Experte - Baupraxis
Finanzökonom
Schwerpunkt: energetische Beratung von Altbauten





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